In manchen Fällen ist die Ermittlung der Eröffnungsbilanz des kommunalen Gebäudebestands erforderlich. Für diesen Zweck haben wir ein speziell entwickeltes, verkürztes Verfahren etabliert, das eine effiziente und dadurch kostensparende Bewertung des gemeindeeigenen Immobilienbesitzes ermöglicht.
Auf Basis der Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) bewerten wir Gebäude wie Rathäuser, Schulen, Kindergärten oder Feuerwehrgebäude in einem strukturierten und zeitsparenden Prozess.
Auch Sonderimmobilien – etwa Wassertürme oder Stadtbauhöfe – können auf diese Weise mit realistischem Aufwand substanziell bewertet werden. So schaffen wir eine fundierte Grundlage für eine transparente und rechtssichere Eröffnungsbilanz kommunaler Immobilien.