Grundstücksgeschäfte im Rahmen einer rechtlichen Betreuung unterliegen gemäß § 1821 BGB der gerichtlichen Genehmigung.
Voraussetzung für diese Genehmigung und somit für den Immobilienverkauf ist ein unabhängiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Diese Form der Wertermittlung stellt sicher, dass Immobilien im Rahmen einer Betreuung nicht unter Wert veräußert werden – und schafft damit eine wichtige rechtliche und wirtschaftliche Absicherung sowohl für die betreuten Personen als auch für die verantwortlichen Betreuer.