Verkehrswertgutachten für Vormunde und Betreuer

Jedes Gutachten ist ein individuelles Produkt, erstellt von erfahrenen Sachverständigen.

Als unabhängiges Sachverständigenbüro mit langjähriger Erfahrung stehen wir Ihnen auch bei der Verkehrswertermittlung im Rahmen von Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften kompetent zur Seite.

Gerade bei Immobilienverkäufen im Kontext betreuungsrechtlicher Angelegenheiten fordert der Gesetzgeber ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Dieses Gutachten dient dem Schutz der betreuten Person – stellt jedoch viele Betreuer vor formale und inhaltliche Herausforderungen. Hier kommen wir ins Spiel: Als zertifizierte Immobiliengutachter erstellen wir regelmäßig Gutachten zur Vorlage bei Betreuungs-, Vormundschafts- und Familiengerichten und begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Bewertungsprozess.

Was ist das Besondere bei Verkehrswertgutachten im Rahmen von Betreuungen und Vormundschaften?

Grundstücksgeschäfte im Rahmen einer rechtlichen Betreuung unterliegen gemäß § 1821 BGB der gerichtlichen Genehmigung.

Voraussetzung für diese Genehmigung und somit für den Immobilienverkauf ist ein unabhängiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Diese Form der Wertermittlung stellt sicher, dass Immobilien im Rahmen einer Betreuung nicht unter Wert veräußert werden – und schafft damit eine wichtige rechtliche und wirtschaftliche Absicherung sowohl für die betreuten Personen als auch für die verantwortlichen Betreuer.

Unsere Referenzen für die Betreuung / Vormundschaft von Immobilien

So läuft die Immobilienbewertung im Einzelnen ab